Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Auftragserteilung vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird.
3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet und ausgeliefert. Von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen - z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, sowie höhere Gewalt - berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollten wir mit unseren Vertragspflichten in Verzug geraten, kann der Abnehmer erst nach einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können in diesem Falle nur geltend gemacht werden, wenn der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht.
4. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und/ oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Ware sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von drei Tagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer lediglich das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass diese nicht zur Beseitigung der Mängel führt, bleibt ihm vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche - auch dritter Personen - sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen, ebenso wie nicht neue Ware, sind von der Gewährleistung nicht umfasst.
5. Die Lieferung erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
6. Die Bezahlung unserer Rechnung hat innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel tritt die Erfüllung erst mit Eingang der Gutschrift ein. Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 10 % Zinsen pro Monat auf die Rechnungssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Schecks, Wechsel und Banklastschriften werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ohne weitere Kosten für uns hereingenommen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vorlage und Protest. Sollte uns bekannt werden, dass der Kunde von Ihm gegebene Wechsel oder Schecks nicht eingelöst hat, sind wir befugt, die von ihm erhaltenen Wechsel/Schecks zurückzugeben und sofortige Barleistungen zu verlangen. Bei noch nicht erfüllten Verträgen können wir vom Vertrag zurücktreten.
7. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden den Käufern nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Das Pfand wird dabei angerechnet.
8. Der Käufer von Kohlensäure verpflichtet sich, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
9. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die Ware herausholen können. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Käufer erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Sollten die abgetretenen Kaufpreisforderungen zu einer Übersicherung unsererseits von mehr als 20 % der jeweils offenen Forderungen gegen den Käufer führen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüber hinausgehende Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.
10. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder vom Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11. In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz andererseits beruht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für kaufmännische Kunden der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten.